Kontakt und Informationen

Wir sind für Sie da.

Sehr gerne beraten wir Sie persönlich zu allen Fragen rund um das Angebot des Friedhofs Bramfeld.
Rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns direkt zu den unten angegeben Öffnungszeiten unserer Verwaltung.
Folgen Sie einfach den Hinweisschildern auf unserem schönen Friedhofsgelände.

Adresse

Ev. Luth. Simeonkirchengemeinde -
Friedhof Bramfeld

Berner Chaussee 50-56
22175 Hamburg

Tel: 040/6364 88 84
Fax: 040/6460 48 79
Email:

Plan

Wir finden einen Weg.

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Öffnungszeiten Büro

Unsere Verwaltung ist Mo Di Do Fr  von 8-12 Uhr für Sie geöffnet. Am Mittwoch ist das Büro geschlossen.

Kundenberatung:

Rodica Hirgau

 

Friedhofsleitung:

Jasmin Wrobbel

Sie finden uns in der Berner Chaussee 50-56.
Parkplätze stehen an unserer Kapelle zur Verfügung.
Die Bushaltestelle Hohnerkamp der Linie 17 befindet sich nur wenige Meter neben dem Eingang zum Friedhof Bramfeld.

Anreise

Mit dem Auto

Parkplätze befinden sich an der Kapelle.
> Google Maps

Mit dem Bus

Sie können den Friedhof mit der Metrobuslinie 17 Haltestelle Hohnerkamp erreichen.
> HVV-Fahrplanauskunft

 

Google Maps

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Siehe auch unsere Datenschutzerklärung.

Preise / Satzung / Gebühren

Angebot / Preise

Hier können Sie verschiedene PDFs mit unseren Angeboten / Preisen herunterladen.

Erd-Rasengrab Einstelliges für 1 Sarg und 2 Urnen
Ruhezeit: 25 Jahre
Grabgestaltung: Zwei Drittel der Grabfläche sind mit Rasen begrünt, im oberen Drittel befindet sich ein Beet für die Wechselbepflanzung.
Pflege: Der Rasen wird durch die Friedhofsgärtnerei gemäht, das Beet kann durch die Angehörigen, einen freien Gärtner oder die Friedhofsgärtnerei gepflegt werden.
Grabmal: Es kann ein aufrechtes Grabmal mit einer Ansichtsfläche zwischen 0,32 m² und 0,60 m², einer Breite bis 50 cm, einer Höhe bis 1,10 m aufgestellt werden. Die Mindeststärke beträgt bis 90 cm Höhe 12 cm, über 90 cm Höhe 15 cm. Auch ein liegendes Grabmal mit einer Ansichtsfläche zwischen 0,09 m² und 0,24 m², einer Breite bis 50 cm, einer Mindeststärke von 12 cm und einer maximalen Neigung von 10 % ist zulässig. Ein Antrag ist über einen eingetragenen Steinmetz einzureichen.

Kostenbeispiel:

Menge Bezeichnung E-Preis € Summe €
  Gültig ab 01.04.2018    
25 Grabnutzungsgebühr 62,92 1.573,00
1 Bestattungsgebühr Sarg
(incl. Gruftschmuck mit Matten)
616,00 616,00
1 Gruftschmuck mit Tanne (optional) 47,00 47,00
1 Kapellennutzung (optional) 222,00 222,00
1 Graburkunde 32,00 32,00
1 Herrichtung nach der Beisetzung 176,00 176,00
  Gesamtsumme   2.666,00
Erd-Staudengrab für 1 Sarg und 2 Urnen
Ruhezeit: 25 Jahre
Grabgestaltung: Die Grabstätte wird komplett mit Bodendeckern bepflanzt. Auf Wunsch kann auch ein Beet für Wechselbepflanzung angelegt werden.
Pflege: Der mit Bodendeckern bepflanzte Teil der Grabstätte wird durch die Friedhofsgärtnerei gepflegt.
Grabmal: Es kann ein aufrechtes Grabmal mit einer Ansichtsfläche zwischen 0,32 m² und 0,60 m², einer Breite bis 50 cm, einer Höhe bis 1,10 m aufgestellt werden. Die Mindeststärke beträgt bis 90 cm Höhe 12 cm, über 90 cm Höhe 15 cm. Auch ein liegendes Grabmal mit einer Ansichtsfläche zwischen 0,09 m² und 0,24 m², einer Breite bis 50 cm, einer Mindeststärke von 12 cm und einer maximalen Neigung von 10 % ist zulässig. Ein Antrag ist über einen eingetragenen Steinmetz einzureichen.

Kostenbeispiel:

Menge Bezeichnung E-Preis € Summe €
  Gültig ab 01.04.2018    
25 Grabnutzungsgebühr 62,92 1.573,00
25 Rasenpflege 72,00 1.800,00
1 Herrichtung der Grabstätte 276,00 276,00
1 Bestattungsgebühr Sarg
(incl. Gruftschmuck mit Matten)
616,00 616,00
1 Gruftschmuck mit Tanne (optional) 47,00 47,00
1 Kapellennutzung (optional) 222,00 222,00
1 Graburkunde 32,00 32,00
  Gesamtsumme   4.709,00
Erd-Wahlgrab für 1 Sarg und 2 Urnen
Ruhezeit: 25 Jahre
Grabgestaltung: Freie Grabgestaltung/Bepflanzung durch den Grabnutzer, einen freien Gärtner oder die Friedhofsgärtnerei.
Pflege: Pflege durch die Angehörigen, einen freien Gärtner oder die Friedhofsgärtnerei.
Grabmal: Es kann ein aufrechtes Grabmal mit einer Ansichtsfläche zwischen 0,32 m² und 0,60 m², einer Breite bis 50 cm, einer Höhe bis 1,10 m aufgestellt werden. Die Mindeststärke beträgt bis 90 cm Höhe 12 cm, über 90 cm Höhe 15 cm. Auch ein liegendes Grabmal mit einer Ansichtsfläche zwischen 0,09 m² und 0,24 m², einer Breite bis 50 cm, einer Mindeststärke von 12 cm und einer maximalen Neigung von 10 % ist zulässig. Ein Antrag ist über einen eingetragenen Steinmetz einzureichen.

Kostenbeispiel:

Menge Bezeichnung E-Preis € Summe €
  Gültig ab 01.04.2018    
25 Grabnutzungsgebühr 62,92 1.573,00
25 Rasenpflege 17,00 425,00
1 Herrichtung der Rasengrabstätte 132,00 132,00
1 Behebung von Senkschäden
(nur bei Sargbestattung)
143,00 143,00
1 Bestattungsgebühr Sarg
(incl. Gruftschmuck mit Matten)
616,00 616,00
1 Gruftschmuck mit Tanne (optional) 47,00 47,00
1 Kapellennutzung (optional) 222,00 222,00
1 Graburkunde 32,00 32,00
  Gesamtsumme   3.190,00
Urnenstaudengrab Zweistellig für 2 Urnenbeisetzungen
Ruhezeit: 25 Jahre
Grabgestaltung: Die Grabstätte ist mit einem Bodendecker bepflanzt. Es dürfen 1 Vase und 1 Grablicht gestellt werden. Eine eigene Bepflanzung ist nicht erlaubt.
Pflege: erfolgt durch die Friedhofsgärtnerei.
Grabmal: Ein liegendes Grabmal mit einer Ansichtsfläche zwischen 0,09 m² und 0,24 m², einer Breite bis 50 cm, einer Mindeststärke von 12 cm und einer maximalen Neigung von 10 % ist zulässig. Ein Antrag ist über einen eingetragenen Steinmetz einzureichen.

Kostenbeispiel:

Menge Bezeichnung E-Preis € Summe €
  Gültig ab 01.04.2018    
25 Grabnutzungsgebühr 33,08 827,00
1 Herrichtung der Grabstätte 138,00 138,00
25 Staudenpflege 46,00 1.150,00
1 Bestattungsgebühr Urne 224,00 224,00
1 Kapellennutzung (optional) 222,00 222,00
1 Gruftschmuck Tanne (optional) 28,00 28,00
1 Graburkunde 32,00 32,00
  Gesamtsumme   2.621,00
Urnenwahlgrab Zweistellig für 2 Urnenbeisetzungen
Ruhezeit: 25 Jahre
Grabgestaltung: ganzflächige Bepflanzung.
Pflege: erfolgt durch die Angehörigen, einen freien Friedhofsgärtner oder durch die Friedhofsgärtnerei.
Grabmal: Je nach Gestaltungsplan kann ein aufrechtes Grabmal mit einer Ansichtsfläche zwischen 0,32 m² und 0,45 m² aufgestellt werden. Die Mindeststärke beträgt bis 90 cm Höhe 12 cm, über 90 cm Höhe 15 cm. Auch ein liegendes Grabmal mit einer Ansichtsfläche zwischen 0,09 m² und 0,24 m² und einer Mindeststärke von 12 cm bei einer Neigung bis 10 % kann gelegt werden. Die Breite der Grabmale darf die Hälfte der Grabstättenbreite nicht überschreiten. Ein Antrag ist über einen eingetragenen Steinmetz einzureichen.

Kostenbeispiel:

Menge Bezeichnung E-Preis € Summe €
  Gültig ab 01.04.2018    
25 Grabnutzungsgebühr 33,08 827,00
1 Bestattungsgebühr Urne 224,00 224,00
1 Kapellennutzung (optional) 222,00 222,00
1 Gruftschmuck Tanne (optional) 28,00 28,00
1 Graburkunde 32,00 32,00
  Gesamtsumme   1.333,00
Urnengemeinschaftsgrab / Partnergrab
  Das Urnengemeinschaftsgrab / Partnergrab ist eine Urnengemeinschaftsanlage rechts von der Kapelle für Ehepartner/Lebensgemeinschaften oder auch für Einzelpersonen. Bei der Beisetzung der ersten Urne kann der Platz daneben für den Partner freigehalten werden. Der Kauf zu Lebzeiten ist möglich. Wir beraten Sie gerne.
Ruhezeit: Mindestens 25 Jahre nach der Beisetzung. Längstens 25 Jahre nach der Beisetzung der letzten Urne in diesem Feld.
Grabgestaltung: Das Grab wird durch die Friedhofsverwaltung geplant und gestaltet. Auf dem derzeitigen Grabfeld besteht die Anlage aus verschiedenen Bodendeckern. Blumen können an einem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden.
Pflege: Die Pflege wird durch die Friedhofsgärtnerei übernommen.
Grabmal: Das Grabmal wurde in Zusammenarbeit mit einem Steinmetz durch die Friedhofsverwaltung geplant und wird zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Name, Vorname, Geburts- und Sterbejahr können, müssen aber nicht, eingraviert werden. Dafür werden gesonderte Gebühren berechnet. (s. Aufstellung)

Kostenbeispiel:

  Bezeichnung 1 Beisetzung € 2 Beisetzungen €
  Grabnutzung 25 Jahre 1.320,00 2.640,00
  Herrichtung der Grabstätte 138,00 276,00
  Bestattungsgebühr Urne 224,00 448,00
  Kapellennutzung (optional) 222,00 444,00
  Gruftschmuck (optional) 28,00 56,00
  Gesamtsumme 1.932,00 3.864,00

Optional:

  Gültig ab 01.04.2018    
  Steininschrift Hauptstein pro Person 950,00 €  
  Steininschrift Nebenstein pro Person zuzüglich 17 Euro pro eingeschlagenes Zeichen. 259,00 €  

Satzung / Gebühren

Hier können Sie ein PDF mit unserer Satzung sowie Gebühren herunterladen.

Friedhofsgebühren
Friedhofssatzung